ZEITARBEIT »  

 

Als eine Art Dreiecksverhältnis zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen,  dem Zeitarbeitnehmer und einem Entleihunternehmen lässt sich die Zeitarbeit beschreiben. Ein Arbeitnehmer wird von einem selbstständigen Unternehmer einem dritten Unternehmen zur Arbeitsleistung überlassen. Zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Zeitarbeiter wird der so genannte Leihvertrag geschlossen. Zwischen dem Zeitarbeitnehmer, dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Entleihunternehmen entsteht ein Dreiecksverhältnis. An einen Dritten wird ein Zeitarbeitnehmer durch einen selbstständigen Unternehmer übergeben. Der Leiharbeitsvertrag wird zwischen dem Zeitarbeitnehmer und dem Zeitarbeitsunternehmen geschlossen. Das Unternehmen übernimmt damit alle üblichen Arbeitgeberpflichten. Im Rahmen eines Zeitarbeitsüberlassungsvertrages überlässt das Zeitarbeitsunternehmen den Zeitarbeiter gegen eine Vergütung einem Entleihunternehmen. Ein Vertrag zwischen dem Entleihunternehmen und dem Zeitarbeitnehmer existiert nicht.